Sicherheitshinweise
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulations - GPSR) gibt vor, dass zu jedem Produkt, dass relevante Stoffe enthällt, entsprechende Sicherheitshinweise hinterlegt sein müssen.
Um Ihnen die Einschätzung zu erleichtern können sie hier die entsprechenden Informationen zu den GHS-Gefahrenkennzeichen, den H- (Gefahrenhinweise) und P-Sätzen (Präventionshinweise) nachlesen.
GHS01 "Explosiv"
- Explosive Stoffe
- Selbstreaktive Stoffe
- Organische Peroxide
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GHS05 "Korrosiv"
- Hautätzend/Verbrennungen
- Augenschädigungen
- Auf Metalle korrosiv wirkend
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GHS09 "Umweltgefährdent"
- Gefährdend für Gewässer und (Wasser-)Lebewesen
GHS02 "Entzündlich"
- Entzündbare Stoffe
- Pyrophore
- Selbsterhitzungsfähige Stoffe
- Stoffe und Gemische, die entzündbare Gase abgeben
- Selbstreaktive Stoffe
- Organische Peroxide
GHS06 "Giftig"
- Akute Toxizität (tödlich oder toxisch)
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GHS03 "Oxidierende Stoffe"
- Oxidierende Gase, Feststoffe und/oder Flüssigkeiten
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GHS07 "Reizend"
- Reizung (Haut und Augen)
- Sensibillisierung der Haut
- Akute Toxizität (schädlich)
- Narkotisierende Wirkung
- Atemwegsreizung
- Schädlich für die Ozonschicht (nicht obligatorisch)
GHS04 "Unter Druck stehende Gase"
- Unter Druck stehende Gase
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GHS08 "Gesundheitsgefährdent"
- Krebserzeugend
- Mutagen
- Reproduktionstoxisch
- Sensibilisierung der Atemwege
- Spezifische Zielorgan-Toxozität
- Aspirationsgefahr